Digitalisierung - 8. Januar 2020

Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.01.2020

Die Bundesregierung strebt eigenen Angaben zufolge nach aktuellem Planungsstand an, das Bundesgesetzblatt ab dem 1. Januar 2022 elektronisch zu veröffentlichen. Wie sie in ihrer Antwort (
19/16162
) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (
19/15397
) ferner ausführt, plant sie zudem, die Papierfassung des Bundesgesetzblattes mit Erscheinen der ersten elektronischen Ausgabe einzustellen.