Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.01.2020
Die Bundesregierung strebt eigenen Angaben zufolge nach aktuellem Planungsstand an, das Bundesgesetzblatt ab dem 1. Januar 2022 elektronisch zu veröffentlichen. Wie sie in ihrer Antwort (
19/16162
) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (
19/15397
) ferner ausführt, plant sie zudem, die Papierfassung des Bundesgesetzblattes mit Erscheinen der ersten elektronischen Ausgabe einzustellen.