EU-Recht - 21. Februar 2024

Verbraucherrechte: endgültige Billigung der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

Rat der EU, Pressemitteilung vom 20.02.2024

Der Rat hat am 20.02.2024 eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel angenommen. Die neuen Vorschriften werden die Rechte der Verbraucher stärken, indem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über Verbraucherrechte geändert und im Hinblick auf den ökologischen Wandel und die Kreislaufwirtschaft angepasst werden. Dies ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess.

„Dank der heute angenommenen Richtlinie werden die Verbraucher besser informiert, besser geschützt und besser gerüstet sein, um den ökologischen Wandel aktiv mitzugestalten.“

Pierre-Yves Dermagne, belgischer Vizepremierminister und Minister der Wirtschaft und der Arbeit
Schutz vor unlauteren Praktiken

Mit der Richtlinie werden die Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen und unlauteren Behauptungen zum CO₂-Ausgleich geschützt. Darüber hinaus wird die Haftung der Unternehmer präzisiert, und zwar in Bezug auf Informationen (oder fehlende Informationen) über frühzeitige Obsoleszenz, unnötige Software-Aktualisierungen oder die ungerechtfertigte Verpflichtung zum Kauf von Ersatzteilen beim ursprünglichen Hersteller. Dank der Richtlinie werden den Verbrauchern bessere Informationen zur Verfügung stehen, die ihnen dabei helfen, kreislauforientierte und ökologische Entscheidungen zu treffen. Beispielsweise werden Produkte in der gesamten EU mit einer harmonisierten Kennzeichnung versehen, die Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie enthält.

Nächste Schritte

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments heute gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (…)

Quelle: European Union