EU-Recht - 19. März 2024

Unterstützungspaket der EU-Kommission für Landwirte in der EU

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 18.03.2024

Die Europäische Kommission hat ein Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie sich der Verwaltungsaufwand für bäuerliche Betriebe in der EU verringern lässt und sie mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen bekommen. Auch die Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten werden von einer größeren Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Normen profitieren. Das Papier wurde dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Es wird auf der nächsten Rats-Tagung der Landwirtschaftsministerinnen und -minister am 24. und 25. März erörtert.

Extremes Wetter und Folgen der geopolitischen Veränderung

Die Landwirte sind mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert. Die extremen Wetterereignisse (Dürren und Überschwemmungen) häufen sich, mit den entsprechenden Folgen für die Produktion und die Einnahmen der Betriebe. Der groß angelegte russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat nach wie vor einen starken Einfluss auf die Märkte und die Margen der Landwirte.

Zudem hat das erste Jahr der Umsetzung der GAP-Strategiepläne deutlich gemacht, dass gezielte Anpassungen erforderlich sind, um eine wirksame Umsetzung der Pläne sicherzustellen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Die Kommission steht in regelmäßigem Kontakt mit Vertretern des Agrarsektors und hat in den vergangenen Jahren immer wieder unterstützende Maßnahmen ergriffen. So gab es beispielsweise in den Jahren 2022 und 2023 jeweils ein Unterstützungspaket in Höhe von 500 Millionen Euro für die Bäuerinnen und Bauern.

Vorschlag mit Blick auf die Konditionalitäten (GLÖZ)

Der Legislativvorschlag ist eine direkte und ausgewogene Antwort auf hunderte Forderungen, die von Vertretern der Landwirte und Mitgliedstaaten eingegangen sind. Er ergänzt die bereits laufenden kurzfristigen Maßnahmen der Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Um eine berechenbarere und pragmatischere Politik zu gewährleisten, die keine jährlichen Ausnahmeregelungen und unverhältnismäßigen Aufwand seitens der Landwirte erfordert, schlägt die Kommission auf Antrag der Mitgliedstaaten und der Landwirte vor, diese Konditionalitäten zu ändern:

  • GLÖZ 8 zu nichtproduktiven Merkmalen: Die Landwirte in der EU müssen bestehende Landschaftselemente auf ihrem Land erhalten, sind aber nicht mehr verpflichtet, einen Mindestanteil ihres Ackerlands für nichtproduktive Flächen wie Brachflächen aufzuwenden. Stattdessen können sie auf freiwilliger Basis beschließen, einen Anteil ihres Ackerlands nichtproduktiv zu halten – oder neue Landschaftselemente (wie Hecken oder Bäume) einzurichten. – und erhalten dadurch zusätzliche finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Öko-Regelung, die alle Mitgliedstaaten in ihren GAP-Strategieplänen anbieten müssen. Alle Landwirte in der EU werden Anreize erhalten, nichtproduktive Flächen zu erhalten, die der biologischen Vielfalt förderlich sind, ohne Einkommensverluste befürchten zu müssen.
  • GLÖZ 7 zur Fruchtfolge: Die Landwirte in der EU werden diese Anforderung erfüllen können, indem sie je nach den Bedingungen, mit denen sie konfrontiert sind, und wenn ihr Land beschließt, die Möglichkeit der Anbaudiversifizierung in ihren GAP-Strategieplan aufzunehmen, entweder rotieren oder ihre Kulturen diversifizieren. Die Flexibilität bei der Anbaudiversifizierung anstelle der Fruchtfolge wird es Landwirten, die von regelmäßigen Dürren oder übermäßigen Niederschlägen betroffen sind, ermöglichen, diese Anforderung leichter zu erfüllen.
  • GLÖZ 6 zur Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen: Die Mitgliedstaaten werden angesichts ihrer nationalen und regionalen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund zunehmender Wetterschwankungen viel mehr Flexibilität bei der Festlegung dessen, was sie als sensible Zeiträume definieren und welche Verfahren zur Erfüllung dieser Anforderung zulässig sind, haben.
  • Dazu kommen noch eine Reihe weiterer Vorschläge, gezielte Ausnahmen bei Fruchtfolge und Dauergrünland etwa.

Begriffsklärung: GLÖZ

Um eine Einkommensbeihilfe zu bekommen, müssen Landwirtinnen und Landwirte die Konditionalitäts-Anforderungen einhalten. Dabei handelt es sich um zwei Arten von Anforderungen:

  • eine Reihe von „gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsführung“, die sich beispielsweise auf Umweltvorschriften stützen,
  • sowie neun umwelt- und klimafreundliche Normen. Letztere werden als GLÖZ-Standards bezeichnet, d. h. „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“.

Die 2021 festgelegten Standards richten sich auf folgende Ziele:

  • Erhaltung eines bestimmten Anteils von Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche (GLÖZ 1)
  • Schutz von Feuchtgebieten und Torfgebieten (GLÖZ 2)
  • Erhaltung der organischen Substanz des Bodens und der Bodenstruktur durch ein Verbot der Verbrennung von Ackerstauben (GLÖZ 3)
  • Schutz des Wassers vor Verschmutzung durch Einrichtung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4)
  • Verhinderung der Bodenerosion durch einschlägige Verfahren (GLÖZ 5)
  • Schutz des Bodens durch Festlegung von Anforderungen an die Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6)
  • Erhaltung des Bodenpotenzials durch Fruchtfolge (GLÖZ 7)
  • Erhaltung nichtproduktiver Flächen und Landschaftselemente und Sicherstellung der Erhaltung von Landschaftselementen, z. B. durch ein Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Aufzuchtzeit von Vögeln (GLÖZ 8)
  • Schutz von umweltsensiblem Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten (GLÖZ 9).

Auswirkungen auf die Umweltziele der GAP

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Vereinfachungsvorschläge sorgfältig genug abgestimmt sind und darauf ausgerichtet sind, ein hohes Maß an Umwelt- und Klimazielen in der derzeitigen GAP (Gemeinsame Argargpolitik der EU) aufrechtzuerhalten.

Der Vorschlag der Kommission für eine gezielte Überprüfung bestimmter Konditionalitäten in der Verordnung über die GAP-Strategiepläne sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit, die Rolle der GAP bei der Unterstützung des Übergangs der europäischen Landwirtschaft zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beizubehalten, den Erwartungen der Landwirte und der Mitgliedstaaten und dem Ziel einer raschen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat.

Quelle: EU-Kommission