Familienrecht - 28. Januar 2020

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Saarland ab 01.01.2020

OLG Saarland, Pressemitteilung vom 06.01.2020

Die Senate für Familiensachen beim OLG Saarland werden die ab 01.01.2020 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt:

  1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden

    1. für Erwerbstätige 1.160 Euro
    2. für Nichterwerbstätige 960 Euro
  2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.400 Euro
  3. gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten oder der Mutter/dem Vater eines nichtehelichen Kindes

    1. für Erwerbstätige 1.280 Euro
    2. für Nichterwerbstätige 1.180 Euro
  4. gegenüber Eltern mindestens 2.000 Euro.