Zivilrecht - 5. Dezember 2019

Universalschlichtungsstelle des Bundes – BRAK begrüßt Verordnungsentwurf

BRAK, Mitteilung vom 04.12.2019

Zu dem Referentenentwurf einer Verordnung zur Regelung der Organisation, des Verfahrens und der Beendigung der Beleihung oder der Beauftragung der Universalschlichtungsstelle des Bundes, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mitte Oktober vorgelegt hat, hat die BRAK sich positiv geäußert. Sie begrüßt, dass die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (sog. Universalschlichtung) ab dem 01.01.2020 auf den Bund übertragen werden soll. Dadurch soll im Bundesgebiet eine flächendeckende Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen geschaffen werden, für die nun mit dem Referentenentwurf ein organisatorischer und verfahrensmäßiger Rahmen geschaffen wird. Dies begrüßt die BRAK ausdrücklich.

In ihrer Stellungnahme setzt die BRAK sich im Detail mit den vorgeschlagenen Regelungen auseinander und regt zu einigen Punkten Änderungen an, mit denen sie die weitere Etablierung der gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsstellen unterstützen möchte. Insbesondere sieht sie Nachbesserungsbedarf bei den vorgesehenen Gebührenregelungen, weil in der derzeitigen Fassung nicht ganz klar ist, wann Gebühren ermäßigt werden bzw. entfallen sollen.

Mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle des Bundes wurde zunächst für vier Jahre das Zentrum für Schlichtung e.V. mit Sitz in Kehl beliehen.