DSM-Richtlinie, (EU 2019/790) - 6. November 2019

Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.11.2019

Über die Form der Umsetzung EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie, (EU 2019/790)) hat die Bundesregierung noch nicht abschließend entschieden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (
19/14466
) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (
19/13408
). Darin wollten die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Umsetzung in einem Gesamtpaket geplant ist oder ob in Erwägung gezogen wird, die Umsetzung einzelner Bestimmungen zeitlich vorzuziehen. Wie es weiter in der Antwort heißt, steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der EU- Kommission. Bezüglich der Organisation eines Dialoges mit Interessenträgern und der Erarbeitung von Leitlinien heißt es, die Organisation dieser Prozesse obliege der EU-Kommission. Die Bundesregierung werde, wie bereits in der Vergangenheit, dem Bundestag die im Zusammenhang mit der Umsetzung relevanten Dokumente übermitteln. Eine Reihe von weiteren Fragen, die sich aus der Umsetzung ergeben, würden von der Bundesregierung derzeit geprüft.