Sozialversicherungsrecht - 19. August 2021

Überarbeitung nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.08.2021

Nach Angaben der Bundesregierung ist Überarbeitung nicht das Hauptrisiko für Berufskrankheiten im Sinne der Berufskrankheitenverordnung. In einer Antwort (19/31931) auf eine Kleine Anfrage (19/31447) der FDP-Fraktion verweist sie auf Auswertungen der Spitzenverbände der gewerblichen und gesetzlichen Unfallversicherungsträger, wonach von 2011 bis 2020 keine Fälle mit einer solchen Primärdiagnose verzeichnet wurden. Gleichwohl könnten beruflich verursachte Gesundheitsschäden infolge überlanger Arbeitszeiten oder Überarbeitung grundsätzlich die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls erfüllen, schreibt die Regierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 964/2021