EU-Recht - 2. Mai 2023

Trilog über Geldwäschepaket

BRAK, Mitteilung vom 28.04.2023

Das Plenum des Europa-Parlaments hat am 19.04.2023 beschlossen, zu allen drei Dossiers des EU-Geldwäschepakets aus dem Sommer 2021 mit dem Rat in die interinstitutionellen Verhandlungen einzutreten.

Bereits im Mai soll daher über die Verordnung zur Gründung der EU-Aufsichtsbehörde AMLA, die neue Geldwäscherichtlinie, die die Einführung einer neuen nationalen Aufsichtsbehörde vorsieht, sowie über die Geldwäscheverordnung u. a. über die anwaltlichen Geldwäschepflichten, verhandelt werden. Die BRAK hatte von Anfang an Bedenken gegenüber der geplanten Aufsichtsstruktur geäußert, von der auch die anwaltliche Selbstverwaltung betroffen sein wird.

Die in LIBE und ECON am 28. März 2023 angenommenen Positionen werden deswegen gem. Art. 71 der Geschäftsordnung vor Beginn der Verhandlungen nicht vom Plenum bestätigt.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 8/2023