Verbraucherschutz - 20. Januar 2020

Thomas-Cook-Pleite: Wichtige Informationen für geschädigte Pauschalreisende

BMJV, Pressemitteilung vom 17.01.2020

Im September und Oktober 2019 haben die deutschen Tochterunternehmen des internationalen Reiseveranstalter-Unternehmens Thomas Cook, die Thomas Cook International AG sowie die Tour Vital Touristik GmbH Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Sämtliche Insolvenzverfahren sind inzwischen eröffnet worden.

Die Insolvenz betraf viele Pauschalreisende während der Durchführung ihrer Reise. Viele weitere Pauschalreisende hatten bereits An- oder Vollzahlungen geleistet, bevor sie die Reise antreten konnten.

Die Zahlungen waren gegen Insolvenz bei dem Kundengeldabsicherer Zurich Insurance plc abgesichert. Die Zurich-Versicherung beruft sich auf eine Haftungshöchstgrenze von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr und hat den Pauschalreisenden mitgeteilt, dass diese nur einen Bruchteil ihrer geleisteten Zahlungen zurückerhalten. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob die Berufung der Zurich-Versicherung auf diese Haftungshöchstgrenze uneingeschränkt zulässig ist.

Die aktuelle Situation ist für die betroffenen Pauschalreisenden sehr unbefriedigend.

Die Bundesregierung hat daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage entschieden, Zahlungsausfälle zu Lasten von Pauschalreisenden aufgrund der Insolvenzen auszugleichen, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolgt.

Im Gegenzug wird sich der Bund etwaige Ansprüche der Pauschalreisenden abtreten lassen, diese Ansprüche konzentriert verfolgen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.