Straßenverkehrsordnung - 8. November 2019

StVO-Novelle – Besserer Schutz für Radfahrer

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 06.11.2019

Beim Überholen von Radfahrern gilt künftig ein fester Mindestabstand. Kleintransporter müssen beim Rechtsabbiegen die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Wer auf dem Fahrrad-Schutzstreifen hält, wird stärker zur Kasse gebeten. Das hat das Kabinett mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen.

Ziel der Novelle ist die Förderung einer sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität.

Konkret sieht der Kabinettbeschluss Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, der Bußgeldkatalog-Verordnung, der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie der Ferienreiseverordnung vor.

Stärkung des Radverkehrs

Radfahren soll sicherer werden. Die in der Novelle enthaltenen Änderungen umfassen unter anderem:

  • einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern durch Kraftfahrzeuge,
  • ?die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts,
  • die Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen,
  • ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr sowie
  • die Einführung eines Grünpfeils ausschließlich für Radfahrende.

Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. So erhöht die Bundesregierung die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstelle von Geldbußen von derzeit 15 Euro und mehr, können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.

Förderung von Fahrgemeinschaften

Neben dem Radverkehr soll auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorangetrieben werden. Dazu setzt die Novelle auf die Umsetzung des Carsharing-Gesetzes.

In Umsetzung des Carsharinggesetzes werden

  • Parkbevorrechtigungen von Carsharing-Fahrzeugen sowie
  • die Freigabe von Bussonderfahrstreifen für Pkw mit Mehrfachbesetzung

ermöglicht.