EU-Recht - 5. Oktober 2020

Studie zur Einbindung von APIs in das eGovernment veröffentlicht

Am 16.09.2020 veröffentlichte die EU-Kommission in Verbindung mit dem Joint Research Centre, einer hauseigenen Forschungsgruppe, die Studie „Application Programming Interfaces (APIs) in governments, why, what and how?“. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass APIs ein Schlüssel zur digitalen Transformation und Effizienz in der Verwaltung sind.

Am 16.09.2020 veröffentlichte die EU-Kommission in Verbindung mit dem Joint Research Centre, einer hauseigenen Forschungsgruppe, die Studie „Application Programming Interfaces (APIs) in governments, why, what and how?“. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass APIs ein Schlüssel zur digitalen Transformation und Effizienz in der Verwaltung sind.

Ergebnisse der Studie

API-Lösungen seien modular, wiederverwendbar, sowie kostengünstig und verleihen digitalen Umgebungen eine hohe Flexibilität. Zudem würden APIs die internen Interaktionen (G2G), sowie die externe Kommunikation mit Unternehmen (G2B) und Bürgern (G2C) erleichtern und Synergien zwischen Verwaltung und Wirtschaft fördern. APIs seien eine notwendige Komponente für die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse.

Policy Empfehlungen


Explizite Aufnahme von APIs in Regierungsprogrammen

Die Studie empfiehlt, dass APIs explizit in allen EU-Rahmenprogrammen wie Horizont 2020, der Digitalstrategie oder der Interoperabilitätsstrategie ISA2 2021 gefordert werden müssen. Die Verwendung der APIs sollte bei vielversprechenden und zukunftsorientierten Technologien wie KI, IoT, Big Data, Smart Cities und Blockchain priorisiert werden

Etablierung einer API Kultur

APIs müssen laut Studie als eine Schlüsseltechnologie für die Politik, als Wegweiser für die digitale und bürgernahe Verwaltung sowie als Ökosystem-Ansatz, der die Verwaltung selbst grundlegend transformiert, verstanden werden.

Best-Practices und Richtlinien

Architektur, Sicherheitsstandards und API-Design sollten gesammelt in Standards umgesetzt werden, damit sie von allen europäischen Verwaltungen gemeinsam genutzt werden können. Dabei sollten (i) technische Aspekte wie die Semantik standardisiert werden und die Auffindbarkeit der Verwaltungs-APIs mit beispielsweise einem API-Verzeichnis vereinfacht werden. Außerdem müsse es Vorschläge für (ii) Cybersicherheit und Datenschutz zu den Themen Authentifizierung und Autorisierung der Benutzer sowie zur Rückverfolgbarkeit geben. Es sollten auch Leitlinien zu (iii) rechtlichen Aspekten wie der Handhabung von Eigentum, Nutzungsrechten und Haftung für Daten, sowie der Verwaltung digitaler Rechte ausgearbeitet werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel