Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie - 18. Oktober 2019

Stellungnahme zu Bürokratieentlastung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.10.2019

Die Bundesregierung beharrt im Zuge ihres Bürokratieentlastungsgesetzes auf Vereinfachungen und verkürzte Daten-Vorhaltepflichten für Unternehmen. In der als Unterrichtung (
19/14076
) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (
19/13959
) verweist die Bundesregierung dabei auf eine signifikante Entlastung für Betriebe, die damit einhergehe. Konkret geht es um die Vorhaltefrist für bestimmte Daten. Unternehmen sollen nach einem Wechsel des Datenverarbeitungssystems oder einer Auslagerung aus dem Produktivsystem die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen und Aufzeichnungen nach fünf Jahren nicht mehr im Altsystem vorhalten müssen, sondern nur noch auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger. Der Bundesrat hatte eine Frist von sechs Jahren vorgeschlagen. Außerdem lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats ab, der auf strengere Umsatzsteuer-Voranmeldepflichten für Gründer abzielt.