Berufsstand - 21. November 2019

Startschuss für das elektronische Anwaltspostfach in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt fällt am 1. Januar 2020

OVG Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 20.11.2019

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 3. September 2018 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen. Dieses System ermöglicht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs eine gesicherte elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten und ist spätestens ab 1. Januar 2022 flächendeckend für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtend. Das spart Papier, Tinte und Porto – aber vor allem Zeit!

Die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt werden bereits ab dem 1. Januar 2020 von der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, gerichtliche Dokumente an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte proaktiv in elektronischer Form über das besondere elektronische Anwaltspostfach zuzustellen bzw. zu versenden. Insoweit ist zu beachten, dass ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Nachfrage jegliche Kommunikation mit der Anwaltschaft über das beA geführt wird und auch Zustellungen über das beA vorgenommen werden, unabhängig davon, ob die betreffenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr beA bereits zum Versenden eigener Dokumente nutzen.