EU-Recht - 1. Dezember 2023

Schutz von Journalisten und Zivilgesellschaft: EU-Gesetzgeber einigen sich auf Regeln gegen missbräuchliche Klagen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.11.2023

Die EU bekommt erstmals ein verbindliches europäisches Rechtsinstrument gegen missbräuchliche Klagen, sogenannte SLAPP-Klagen. Darauf haben sich Europäisches Parlament und Rat politisch geeinigt.

Die missbräuchlichen Klagen werden vor allem gegen Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und ‑aktivisten sowie Organisationen der Zivilgesellschaft eingesetzt. Wie die Kommission im April 2022 vorgeschlagen hatte, werden mit der Richtlinie wirksame verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitende SLAPP-Klagen eingeführt. Dies hatte die Zivilgesellschaft nach der Ermordung der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia gefordert.

EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová begrüßte die Einigung: „Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung treten in der EU inzwischen häufiger auf. Hier werden Geld und Macht gezielt eingesetzt, um Journalistinnen und Journalisten oder auch Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten mundtot zu machen. Das neue Gesetz wird all jene abschrecken, die mit solchen missbräuchlichen Klagen liebäugeln. Zugleich werden die Rechte der Opfer von SLAPP-Klagen gestärkt, damit sie sich besser wehren können. Wir wollen diejenigen schützen, die Gefahren auf sich nehmen, um die Bürgerinnen und Bürger über gesellschaftlich relevante Fragen zu informieren.“

Die neuen Vorschriften beinhalten unter anderem Folgendes:

  • die vorzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen sowie Rechtsbehelfe gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren, insbesondere auch die Auferlegung von sämtlichen Kosten, Sanktionen oder sonstigen geeigneten Maßnahmen mit gleicher Wirkung,
  • den Schutz vor Drittlandsurteilen, die in der EU nicht anerkannt oder vollstreckt werden.

Die Richtlinie gehört zum selben Paket wie die horizontale Empfehlung der Kommission gegen SLAPP-Klagen, die 2022 angenommen wurde und bereits umgesetzt wird.

Nächste Schritte

Der Text, auf den sich das Europäische Parlament und der Rat politisch verständigt haben, muss nun noch von beiden Organen förmlich angenommen werden.

Quelle: EU-Kommission