EU-Recht - 9. November 2023

Schnell und günstig: Politische Einigung über Sofortzahlungen in Euro

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.11.2023

Sofortzahlungen sollen in der EU künftig kostengünstig zur Verfügung stehen. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten am 07.11.2023 geeinigt. Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness sagte dazu: „Die Einigung ist ein sehr wichtiger Schritt bei der Modernisierung unserer Zahlungssysteme, die es Verbrauchern und Unternehmen ermöglicht, schnellere und bequemere Transaktionen zu tätigen. Die Fähigkeit, innerhalb von Sekunden Geld zu senden und zu empfangen, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen, wird es den EU-Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Finanzen besser zu verwalten.“ Die politische Einigung bringe auch greifbare Vorteile für Unternehmen: sie können sicher sein, dass sie Zahlungen sofort erhalten. „Diese Einigung zeigt den starken politischen Willen und das starke Engagement des Europäischen Parlaments und des Rates, Sofortzahlungen in Euro in der gesamten EU zur Realität zu machen. Dies ist eine Win-Win-Situation für die EU.“

Mit den neuen Vorschriften, mit denen die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) aus dem Jahr 2012 modernisiert wird, soll sichergestellt werden, dass Sofortzahlungen in Euro EU-weit erschwinglich und sicher sind und ungehindert abgewickelt werden.

Schnellere Zahlungsabwicklung

Sofortzahlungen bieten schnelle und bequeme Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger in alltäglichen Situationen, zum Beispiel das unverzügliche Empfangen von Geld in Notfällen oder die unverzügliche Aufteilung der Kosten in verschiedenen sozialen Kontexten. Außerdem verbessern sie das Cashflow-Management für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen, insbesondere KMU. Sie ermöglichen Wohltätigkeitsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen einen schnellen Zugang zu Finanzmitteln und fördern Banken, innovative Finanzdienstleistungen und -produkte zu entwickeln.

Kosten nicht höher als bei herkömmlichen Überweisungen

Zahlungsdienstleister, die Euro-Überweisungen tätigen, werden verpflichtet sein, allen ihren Kunden Sofortzahlungen anzubieten. Deren Kosten dürfen nicht höher sein als bei herkömmlichen Überweisungen. Die Dienstleister müssen auch überprüfen, ob die Zahlung an den vom Zahler vorgesehenen Begünstigten gesendet wird. Im Falle eines Fehlers oder Betrugs müssen sie zudem vor der Transaktion warnen.

Darüber hinaus wird die Wirksamkeit der Sanktionsüberprüfung durch ein harmonisiertes Verfahren durch die neuen Vorschriften gewahrt. Anstatt Transaktionen einzeln zu überprüfen, müssen Sofortzahlungsdienstleister ihre Kunden mindestens täglich anhand der EU-Sanktionslisten überprüfen.

Quelle: EU-Kommission