EU-Recht - 22. November 2023

Reparieren statt ersetzen: Neue EU-Regeln für nachhaltiges Verbraucherverhalten

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 21.11.2023

  • Mehrheit der EU-Bevölkerung bevorzugt Reparatur gegenüber Neukauf
  • Hersteller künftig verpflichtet, Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit zu reparieren
  • Gutscheine und andere finanzielle Anreize für Reparatur geplant

Das Parlament nahm seine Verhandlungsposition zu neuen Maßnahmen an, die das Recht auf Reparatur stärken und die Umweltauswirkungen von Massenkonsum verringern sollen.

Am 21.11.2023 nahm das Europäische Parlament in Straßburg mit 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen seinen Standpunkt zu einem verstärkten „Recht auf Reparatur“ an. Die neuen Regeln sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen: Sie sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern.

Reparieren statt kaufen – auch nach Ablauf der Garantiezeit

Während der gesetzlichen Garantiezeit wären Verkäufer demnach verpflichtet, zu reparieren anstatt zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist nicht machbar oder für den Verbraucher bzw. die Verbraucherin ungünstig. Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die gesetzliche Garantiezeit um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen das Recht haben, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Garantiezeit eine Reparatur zu verlangen. Damit Reparieren attraktiver wird als Ersetzen, sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen. Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden.

Ein wettbewerbsfähiger Reparaturmarkt und Anreize für Reparaturen

Hohe Kosten, der schwierige Zugang zu Reparaturdiensten oder Konstruktionsmerkmale, die eine Reparatur verhindern – all das hält Verbraucherinnen und Verbraucher oft davon ab, ein Produkt reparieren zu lassen. Das Parlament will deshalb sicherstellen, dass unabhängige Betriebe, die Reparaturen und Instandsetzung anbieten, sowie Endverbraucher alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bekommen.

Über Online-Plattformen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Reparaturbetriebe (darunter auch sogenannte Repaircafés) und Verkäufer überholter Waren in ihrer Nähe finden können. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen.

Zitat

Der Berichterstatter René Repasi (S&D, Deutschland) sagte dazu: „Dieses Haus hat sich stets für das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Reparatur eingesetzt. Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig. Nun reagieren wir auf diese Forderungen. Wir haben eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sich für eine Reparatur statt für ein neues Gerät entscheiden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung unabhängiger Werkstätten und auf finanziellen Anreizen. Wir gehen davon aus, dass der Rat seinen Standpunkt bald festlegen wird. Dann können wir mit den Verhandlungen beginnen, um diese Vorschläge in Gesetze umzusetzen und den Weg für eine echte europäische Kreislaufwirtschaft zu ebnen.“

Nächste Schritte

Der Rat dürfte seine Verhandlungsposition am 22. November festlegen. Danach können die Gespräche mit dem Parlament beginnen. Ein erstes Treffen ist für den 7. Dezember geplant.

© Europäische Union, 2023 – Quelle: Europäisches Parlament