Sozialversicherungsrecht - 18. November 2019

Rentenversicherung bei Syndikusanwälten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.11.2019

Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht bei Syndikusanwälten. Mit den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung seien im Interesse der Betroffenen sehr großzügige Regelungen getroffen worden, mit denen umfassend Vertrauensschutz gewährt worden sei und Rückabwicklungen zu Lasten der Betroffenen vermieden werden konnten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
19/13808
) auf eine Kleine Anfrage (
19/13378
) der FDP-Fraktion.