Telemediengesetz - 21. November 2019

Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.11.2019

Die vor zwei Jahren in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz haben nach Aussagen von Marktteilnehmern nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit beim Anbieten von WLAN-Verbindungen geführt. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (
19/14881
) hervor. „Auch wenn sich die Rechtslage für WLAN-Betreiber in der Praxis insgesamt beruhigt habe, sei nur ein ‚leichtes Durchatmen‘ bei den WLAN-Betreibern zu verspüren, da sich die Rechtsunsicherheit lediglich verlagert habe“, zitiert die Bundesregierung darin aus Einschätzungen von Zugangsvermittlern. Die Kritik ziele darauf ab, dass weiterhin unklar sei, wann eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen WLAN-Betreiber ergreifen müssen. Auch von Seiten der Rechteinhaber und der Zugangsanbieter gibt es Detailkritik an der derzeitigen Rechtslage.