EU-Recht - 3. Mai 2024

Recht auf Nichterreichbarkeit und faire Arbeitsbedingungen bei der Telearbeit: EU-Kommission leitet Sozialpartnerkonsultation ein

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 03.05.2024

Die EU-Kommission hat am 30.04.2024 die erste Phase einer Sozialpartneranhörung eingeleitet, um Feedback über mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung von fairen Arbeitsbedingungen bei der Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit einzuholen. Konsultationsfrist ist der 11.06.2024.

Im Konsultationsdokument wird eine Bestandaufnahme der aktuellen Herausforderungen gemacht (z. B. Arbeitszeit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, grenzüberschreitende Mobilität) und eine sehr fragmentierte Regelungslandschaft zu dem Thema in den EU-Mitgliedstaaten aufgezeigt. EU-Maßnahmen sollen auf eine Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer als auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben abzielen. Als möglich Handlungsfelder werden u. a. folgende Aspekte genannt:

  • Einführung des Rechts auf Nichterreichbarkeit
  • Gewährleistung angemessener Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
  • Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Telearbeit verrichtenden Beschäftigten
  • Umgang mit kollektiven Informations- und Konsultationsrechten
  • Verbesserung der Rolle der Sozialpartner
  • Zurverfügungstellung von Informationen zu Telearbeitsregelungen (z. B. Beantragung von Telearbeit, Bereitstellung von Geräten, Deckung bzw. Erstattung von möglichen Nettokosten)
  • bessere Rechtsdurchsetzung (z. B. wirksame Streitbeilegung, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung oder Benachteiligung

Die EU-Kommission wird voraussichtlich in der neuen Legislatur einen Gesetzesvorschlag zur Telearbeit und zum Recht auf Nichterreichbarkeit vorlegen, in den die Ergebnisse der Sozialpartnerkonsultation als auch die Ergebnisse ihrer im März diesen Jahres veröffentlichten Studie einfließen werden.

Hintergrund

Nachdem sich die EU-Sozialpartner nicht auf eine Aktualisierung der Rahmenvereinbarung über Telearbeit aus dem Jahr 2002 einigen konnten, forderten sie die EU-Kommission auf, hier aktiv zu werden. Des Weiteren hatte das EU-Parlament im Januar 2021 mit seiner Entschließung Empfehlungen für einen möglichen Gesetzesvorschlags über das Recht auf Nichterreichbarkeit formuliert und seine Vorlage gefordert.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel