EU-Recht - 3. Dezember 2019

Rat hat Richtlinie zu Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen angenommen

BRAK, Mitteilung vom 29.11.2019

Am 18. November 2019 hat der Rat den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen angenommen. Das EP hatte diesem am 18. April 2019 und aufgrund eines notwendigen Berichtigungsverfahrens nochmals am 24. Oktober 2019 zugestimmt. Die Rechtsvorschriften müssen nunmehr noch im Amtsblatt der EU bekannt gemacht werden und treten dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mit der Richtlinie wird die grenzüberschreitende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft geregelt und der Gesellschaft ermöglicht, ihre Rechtspersönlichkeit während des gesamten Verfahrens zu behalten. Zudem sind grenzüberschreitende Spaltungen Gegenstand der Richtlinie. Die nationalen Behörden erhalten gleichzeitig Befugnisse, um grenzüberschreitende Vorhaben zu missbräuchlichen, betrügerischen oder kriminellen Zwecken zu verhindern. Die Rechte von Minderheitsgesellschaftern und nicht stimmberechtigten Gesellschaftern werden stärker geschützt. Gleichzeitig gibt es klarere und zuverlässigere Schutzvorkehrungen für die Gläubiger und Arbeitnehmer.