Digitalisierung - 29. Juni 2023

Rat der EU und Parlament: Vorläufige Einigung zur eIDAS

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 29.06.2023

Am 29.06.2023 haben sich EU-Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen auf eine vorläufige Einigung verständigt. Der finale Text ist noch nicht veröffentlicht, einige technische und politische Termine sollen noch folgen. Folgende Punkte sind allerdings bekannt:

  • Zertifizierung der Wallet: In der vorläufigen Einigung wird die Zertifizierung der Wallet und das Zusammenspiel mit nationalen Identifizierungsmitteln konkretisiert.
  • Kostenfreiheit der Wallets und elektronischen Signaturen: Wallets und elektronische Signaturen sollen natürlichen Personen kostenfrei zur Verfügung stehen, denkbar wären jedoch Kostenmodelle für die häufige Nutzung von elektronischen Signaturen.
  • Festlegung der Strafen für Anbieter von Vertrauensdiensten: Der Höchstbetrag für Strafen liegt bei 500.000 Euro oder 1 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.
  • Eindeutige und dauerhafte Identifikationsdaten (UPI): Eine Definition von UPIs wurde eingefügt. Personenidentifikationsdaten dürfen nur dem öffentlichen Sektor offengelegt werden oder dem privaten Sektor, wenn die Offenlegung ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist. Somit soll der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet und das Profiling von Benutzern verhindert werden.
  • Zeitplan und Anzahl der Wallets: Wallets sollen 24 Monate nach Inkrafttreten ausgegeben werden. Mitgliedstaaten können mehrere verschiedene Wallets ausgeben.
  • Zugriff von Wallet-Herausgebern auf Hardware- und Softwarefunktionen: Gatekeeper sollen freien Zugang Hardware- und Softwarefunktionen der Wallets gewähren. Ein Verweis auf die Maßnahmen im Rahmen des DMA wurden eingefügt.

Für mehr Details muss die finale Veröffentlichung des Textes abgewartet werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel