Straßenverkehrssicherheit - 5. Dezember 2023

Rat der EU legt Standpunkte für einen sichereren Straßenverkehr in der EU fest

Rat der EU, Pressemitteilung vom 04.12.2023

Um einen sichereren Straßenverkehr in ganz Europa zu gewährleisten, hat der Rat der EU am 04.12.2023 seine gemeinsamen Standpunkte (allgemeine Ausrichtungen) zu zwei Vorschlägen der EU-Kommission angenommen, die Teil des sog. Gesetzgebungspakets zur Straßenverkehrssicherheit sind. Damit sollen folgende Rechtsakte geändert bzw. aufgehoben werden:

  • die Richtlinien von 2006 und 2022 sowie die Verordnungen von 2012 und 2018 über den Führerschein
  • die Richtlinie von 2015 über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Óscar Puente, spanischer Minister für Verkehr und nachhaltige Mobilität: „Dies ist ein Paradigmenwechsel bei der Führerscheinregelung in Europa. Zusammen mit der Stärkung der Mechanismen für die gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten, um die Identifizierung der betroffenen Person und die Durchsetzung von Geldbußen oder Geldstrafen zu erleichtern, werden die neuen Rechtsvorschriften die Sicherheit auf europäischen Autobahnen verbessern und für mehr Sicherheit in den Wohngebieten in der gesamten EU sorgen.“

Richtlinie über den Führerschein

Mit dem Vorschlag der Kommission soll die Straßenverkehrssicherheit verbessert und die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU gefördert werden. Der Vorschlag sollte als vollständige Überarbeitung der seit der letzten umfassenden Reform im Jahr 2006 geltenden Richtlinie betrachtet werden, die von den Mitgliedstaaten bis 2013 umgesetzt werden musste. Mit dem Vorschlag werden vier wichtige neue Elemente in die derzeitige Regelung aufgenommen:

  • eine europäische Regelung für Fahranfänger, die nach dem Erwerb eines Führerscheins im Alter von 17 Jahren begleitetes Fahren ermöglicht
  • strengere Bedingungen für Fahranfänger während der ersten zwei Jahre des Fahrens (oder länger, je nach den Vorschriften der Mitgliedstaaten)
  • einen digitalen Führerschein als Teil der EUid-Brieftasche und
  • eine Selbsteinschätzung als Filter für die medizinische Untersuchung der Fahrtauglichkeit

Die allgemeine Ausrichtung des Kommissionsvorschlags wurde im Gemeinsamen Standpunkt des Rates beibehalten. Dennoch hat der Rat mehrere Änderungen am Kommissionsvorschlag vorgenommen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  • Beibehaltung der Freiwilligkeit bei der Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen älterer Menschen
  • genauere Beschreibung der Prüfung der körperlichen und geistigen Tauglichkeit für das Führen eines Fahrzeugs vor der Ausstellung und Erneuerung von Führerscheinen auf der Grundlage unterschiedlicher Systeme, die in den Mitgliedstaaten entwickelt wurden
  • Anpassung der technischen Elemente der digitalen Führerscheine an die Überarbeitung der Verordnung über die digitale Identität (eIDAS) und bessere Verknüpfung zwischen dem Erlass von Durchführungsrechtsakten und der Umsetzungspflicht der Mitgliedstaaten
  • genauere Leitlinien für die Bewertung der Rahmen für die Straßenverkehrssicherheit von Drittländern durch die Kommission
  • Präzisierung der Anforderungen an die Begleitperson in der Regelung für begleitetes Fahren, die nur für Führerscheine der Klasse B gilt
  • Neuformulierung der Bedingungen für die Probezeit im Hinblick auf die Zuständigkeiten und bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten
  • Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, unter bestimmten Bedingungen eine theoretische Prüfung im Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit abzulegen, wenn es sich nicht um den Wohnsitzmitgliedstaat handelt, jedoch keine solche Option für die praktische Prüfung

Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass gebietsfremde Fahrer die Straßenverkehrsvorschriften einhalten, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten fahren.

Die allgemeine Ausrichtung des Kommissionsvorschlags wurde vom Rat beibehalten. Dennoch hat der Rat mehrere Änderungen an dem Vorschlag vorgenommen, die in erster Linie darauf abzielen, den Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen des Rechtsakts zu präzisieren. Diese Änderungen umfassen u. a. Folgendes:

  • Einführung der Definition für den Begriff „betroffene Person“ und Präzisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der nationalen Kontaktstellen und der zuständigen Behörden
  • Aufnahme weiterer Delikte in den Kommissionsvorschlag, wie z. B. Nichtbeachtung der Vorschriften über Zufahrtsbeschränkungen oder der Vorschriften bei Bahnübergängen und Fahrerflucht
  • weitere Präzisierung der verschiedenen Verfahren für den Zugang zu Fahrzeugzulassungsdaten und der verschiedenen Möglichkeiten der zuständigen Behörden, um Amtshilfe zu ersuchen, damit sichergestellt wird, dass die betroffene Person identifiziert wird und der Verkehrsdeliktbescheid an der richtigen Adresse eingeht, und die Bußgelder für Verkehrsdelikte besser durchgesetzt werden.
  • Einführung aller erforderlichen Garantien zum Schutz der Grundrechte des Fahrers oder anderer betroffener Personen

Nächste Schritte

Nach der Annahme der Verhandlungsmandate des Rates (allgemeine Ausrichtungen) am 04.12.2023 kann der künftige Vorsitz Gespräche mit dem Europäischen Parlament über diese zentralen Gesetzgebungsdossiers aufnehmen („Triloge“).

Quelle: Rat der EU