EU-Recht - 27. Juni 2023

Rat der EU: Allgemeine Ausrichtung zur Produkthaftungsrichtlinie veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 27.06.2023

Am 15.06.2023 hat der Rat der EU seine allgemeine Ausrichtung zur Produkthaftungsrichtlinie veröffentlicht. Damit hat sich die schwedische Ratspräsidentschaft noch vor ihrem Wechsel mit den Mitgliedstaaten auf einen Standpunkt geeinigt. Aktuell fehlt noch das Verhandlungsmandat des EU-Parlaments, mit dem aber noch im Juli gerechnet werden kann, bevor die Trilogverhandlungen beginnen können.

Der Rat unterstützt weitgehend die Ausweitung der Definition von Schaden, Produkt und Fehlerhaftigkeit sowie die Offenlegung von Beweismitteln und die Erleichterung der Beweislastbestimmungen.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem EU-Kommissionsentwurf beinhalten:

  • Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Produkte die 30 statt 12 Monate nach Inkrafttreten auf den Markt gebracht werden.
  • Zusätzliche Definition der substanziellen Änderung und Ausschluss von der Haftungsausnahme, wenn der Wirtschaftsteilnehmer eine solche vorgenommen hat.
  • Ausweitung der Rechte der Mitgliedstaaten: Wirtschaftsteilnehmer können von den Mitgliedstaaten haftbar gemacht werden, auch wenn der Mangel nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erkannt werden konnte.
  • Ausweitung des Zeitraums des Schadensersatzanspruchs bei Personenschäden: In Fällen, in denen die Symptome einer Personenschädigung nur langsam zum Vorschein kommen, beträgt die Verjährungsfrist 20 statt 15 Jahre.
  • Die Mitgliedstaaten sollen die nationalen Gesetze, die aus der Produkthaftungsrichtlinie entstehen, 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie veröffentlichen. Die Anwendung der Gesetze soll 30 Monate nach Inkrafttreten der Produkthaftungsrichtlinie erfolgen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel