Beamtenrecht - 28. Oktober 2019

Polizeianwärter nach YouTube-Video zu Recht entlassen

OVG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 25.10.2019 zum Beschluss OVG 4 S 44.19, OVG 4 M 10.19 vom 24.10.2019

Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 24.10.2019 die Beschwerde eines Polizeianwärters gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Polizeianwärter zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen worden sei, nachdem er ein Video ins Internet eingestellt hatte, das den Eindruck vermittelt, ihn bei einem Betrug zu zeigen. Zur Begründung seiner Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass der Polizeianwärter durch sein Verhalten gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter verstoßen habe. Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für vermeintliche Betrugsmaschen – selbst in Form eines Sketches – zu werben. Die Polizei habe daher den Anwärter zu Recht wegen berechtigter Zweifel an seiner charakterlichen Eignung entlassen. Der Polizeianwärter vermochte die Argumentation des Verwaltungsgerichts mit seiner Beschwerde nicht zu entkräften.