BRAK, Mitteilung vom 20.05.2020
Zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz) hat die BRAK kritisch Stellung genommen. Mit dem Gesetz soll die Öffentlichkeitsbeteiligung, die für Planfeststellungsverfahren etwa in den Bereichen Energie, Straßenbau, Netzausbau und Telekommunikation und in weiteren infrastrukturrelevanten Gebieten vorgesehen ist, digitalisiert werden, damit die Verfahren trotz der pandemiebedingten Beschränkungen abgeschlossen werden können. Die BRAK begrüßt das Vorhaben im Grundsatz, sieht aber Änderungsbedarf bei den einzelnen Regelungen.
Die BRAK moniert insbesondere, dass durch die Umstellung auf eine reine Online-Bekanntmachung von Planungsvorhaben nicht mit dem Internet vertraute Bevölkerungsschichten abgehängt werden. Daher fordert sie parallel eine analoge Bekanntmachung; ferne müssten Einwendungen nicht nur online, sondern auch zur Niederschrift der Behörde möglich sein. Hierzu schlägt die BRAK Schutzmaßnahmen in den auslegenden Behörden sowie detaillierte Verfahrensregelungen vor.
Das Gesetzesvorhaben sollte aus Sicht der BRAK auch genutzt werden, um schnellstmöglich und regulär elektronische Akteneinsichtsmöglichkeiten zu schaffen. Das Akteneinsichtsrecht dürfe – jedenfalls ohne gesetzliche Grundlage – nicht unter Verweis auf die Pandemie verweigert werden; gerade dies praktizierten aber nach den Erkenntnissen der BRAK derzeit viele Behörden. Dies hatte die BRAK auch bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren (BMI) angeregt.