Mit einer neuen Verordnung sollen die Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche verbessert werden
BMAS, Pressemitteilung vom 22.04.2020
Das Bundeskabinett hat am 22. April 2020 die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche zur Kenntnis genommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Verordnung nun kurzfristig erlassen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:
„In dieser Corona-Epidemie spüren wir einmal mehr, wie wichtig Pflegekräfte für unsere Gesellschaft sind. Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wollen wir besser honorieren als bisher. Der heute im Kabinett beschlossene Pflegemindestlohn für die Altenpflege ist dafür ein guter Anfang. Viele zigtausende Pflegekräfte – gerade in den östlichen Bundesländern – werden künftig deutlich besser bezahlt als bisher. Wir sind uns innerhalb der Regierung zudem einig, dass dies ein Schritt von vielen ist, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen. Angesichts der stark fordernden Situation in der Altenpflege ist auch klar, dass die Pflegekräfte für ihren Einsatz während des Corona-Ausbruchs einen Bonus verdient haben. Sie leisten unter schwierigen Bedingungen gerade Großes.“
Die Verordnung soll die Mindestarbeitsbedingungen insbesondere in der Altenpflege verbessern, denn die Attraktivität des Pflegeberufs muss dringend gesteigert werden. Die Corona-Pandemie offenbart die große Verantwortung der Pflegekräfte für das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die 4. Pflegekommission hatte am 28. Januar 2020 einstimmig neue Mindestarbeitsbedingungen für die Pflegebranche empfohlen. Die Verordnung macht diesen Beschluss für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2022 branchenweit verbindlich. Erstmalig werden nach der Art der Tätigkeit und der Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer differenzierende Mindestentgelte festgesetzt. Dadurch werden insbesondere Pflegefachkräfte und Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und entsprechenden Tätigkeit bessergestellt. Die Mindestentgelte in Ost und West werden bis zum 1. September 2021 sukzessive angeglichen. Darüber hinaus wird als Ausgleich für die anstrengende, oftmals kräftezehrende Tätigkeit in der Pflegebranche bezahlter Mehrurlaub eingeführt.
Die Vierte Pflegekommission konnte die massiven Mehrbelastungen der Pflegekräfte im Zuge der Corona-Pandemie nicht vorhersehen. Die Verordnung ist jedoch jetzt ein wichtiger Schritt zur attraktiveren Gestaltung des Pflegeberufs.
Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 28. April 2020 vorgesehen.