Verbraucherschutz - 11. Oktober 2019

Online-Verfahren in Zivilprozessordnung

Mögliche Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“ in das zivilrechtliche Verfahrensrecht
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.10.2019

Um das Ergebnis der Arbeit der Länderarbeitsgruppe „Legal Tech“ zum Prüfauftrag der Justizministerkonferenz zur möglichen Einführung eines „Beschleunigten Online-Verfahrens“ in das zivilrechtliche Verfahrensrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (
19/13237
) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (
19/12838
). Danach hat sich die Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland mit dem Für und Wider des vom Land Hamburg vorgeschlagenen „Beschleunigten Online-Verfahrens“ auseinandergesetzt. Der Bedarf für die Einführung eines derartigen Verfahrens werde innerhalb der Länderarbeitsgruppe uneinheitlich bewertet. Gesetzlichen Änderungen stehe die Länderarbeitsgruppe „grundsätzlich eher zurückhaltend gegenüber“, heißt es in der Antwort unter Verweis auf deren Abschlussbericht. Die Bundesregierung teile diese Zurückhaltung, werde aber die weitere Entwicklung beobachten. Mit Blick auf den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Rückgang der Eingangszahlen in der Zivilgerichtsbarkeit schreibt die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium werde ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung der Ursachen des Rückgangs durchführen. Die Ausschreibung werde derzeit vorbereitet; das Forschungsvorhaben werde voraussichtlich etwa zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen.