Zivilrecht - 22. September 2023

Notwegerecht eines Nachbarn: Auf der anderen Seite ist das Gras viel grüner

LG Lübeck, Pressemitteilung vom 21.09.2023 zum Urteil 3 O 309/22 vom 18.08.2023 (nrkr)

Wer keinen Zugang zur Straße hat, darf über Nachbars Grundstück gehen. Auch wenn es den Nachbarn stört.

Eine Frau lebt mit ihrer Familie auf einem Grundstück mit Garten. Daneben liegt die Gartenparzelle eines Mannes – ohne Verbindung zur öffentlichen Straße. Um zu seinem Garten zu kommen, muss der Mann über das Grundstück der Frau gehen. Die Frau will das nicht und blockiert den Weg mit Pflanzsteinen.

Der Mann fordert, dass die Frau den Weg freiräumt. Er möchte mit Rasenmäher oder Schubkarre ungehindert in seinen Garten kommen.

Muss die Frau den Weg räumen?

Das Landgericht Lübeck hat entschieden: Ja. Die Gartenparzelle des Mannes habe keine eigene Verbindung zur öffentlichen Straße. Der Mann habe daher ein Notwegerecht über das Grundstück der Frau. Diesen Weg müsse er ungehindert nutzen dürfen. Beeinträchtigungen müsse die Frau hinnehmen. Das Gesetz schreibe einen Vorrang des Notwegerechts vor.

Das Urteil vom 18.08.2023 (Az. 3 O 309/22) ist nicht rechtskräftig.

Hinweis

Das Notwegerecht eines Nachbarn muss man zwar dulden. Dafür kann man aber Geld verlangen (sog. Geldrente, § 917 Abs. 2 BGB). Darüber hatte das Gericht hier jedoch nicht zu entscheiden.

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein