EU-Recht - 30. November 2023

Notfallmaßnahmen im Energiebereich sollen um ein Jahr verlängert werden

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.11.2023

Da die globalen Energiemärkte weiterhin angespannt sind, will die EU-Kommission mehrere EU-Sofortmaßnahmen verlängern, die letztes Jahr zur Bewältigung der Energiekrise eingeführt wurden. Dazu hat sie den Ministern der EU-Mitgliedstaaten im Rat einen Vorschlag unterbreitet. Obwohl die EU in diesem Jahr in einer wesentlich besseren Lage ist und sich die Krisenmanagementinstrumente als wirksam erwiesen haben, um die Märkte zu beruhigen und eine stabile Versorgung zu gewährleisten, wird die Verlängerung um weitere 12 Monate eine zusätzliche Sicherheit bieten.

Zu den Maßnahmen gehören:

  • die so genannte Solidaritätsverordnung, die Bestimmungen über die Transparenz des LNG-Marktes und Standardregeln für die Solidarität im Falle von Engpässen enthält,
  • der Marktkorrekturmechanismus, um die Bürgerinnen und Bürger der EU und die Wirtschaft vor überhöhten Preisen zu schützen und
  • die Notfallregeln im Zusammenhang mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien.

Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Marktes bei gleichzeitiger Beschleunigung des Übergangs zu sauberer Energie und Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung bleibt eine der obersten Prioritäten der Kommission, da die Heizperiode in den meisten Teilen Europas nun begonnen hat. Die vorgeschlagene Verlängerung erfordert nun die Zustimmung des Rates mit qualifizierter Mehrheit gemäß Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Quelle: EU-Kommission