EU-Recht - 19. September 2022

Neues Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI)

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.09.2022

Den Binnenmarkt krisenfest machen: ein solides Instrumentarium für Europa zur Sicherung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Verfügbarkeit relevanter Waren und Dienstleistungen

Die EU-Kommission präsentierte am 19.09.2022 das neue Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI). Dieser Rahmen für die Krisengovernance zielt darauf ab, den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zu sichern sowie wesentliche Waren und Dienstleistungen bei künftigen Notfällen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen EU-weit verfügbar zu halten. Der Binnenmarkt ist erwiesenermaßen unser größter Trumpf in Sachen Krisenmanagement. Allerdings sind durch die COVID-19-Pandemie strukturelle Mängel zutage getreten. Sie sind die Ursache dafür, dass die EU weniger gut in der Lage ist, wirksam und koordiniert auf Notfälle zu reagieren. Einseitige Maßnahmen führten zu einer Fragmentierung, die die Krise weiter verschärfte und sich insbesondere auf KMU negativ auswirkte.

Die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Wie im Zuge der COVID-19-Pandemie deutlich wurde, müssen wir dafür sorgen, dass unser Binnenmarkt jederzeit – auch in Krisenzeiten – funktioniert. Wir müssen den Binnenmarkt stärken. Und wir brauchen neue Instrumente, mit denen wir rasch gemeinsam reagieren können, sodass wir bei jeder neuen Krise sicherstellen können, dass unser Binnenmarkt offen bleibt und lebenswichtige Waren – auch zum Schutz der Menschen in Europa – verfügbar sind. All das wird durch das neue Notfallinstrument für den Binnenmarkt möglich.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Während der aufeinanderfolgenden Krisen in den letzten Jahren haben wir hart daran gearbeitet, dass der Binnenmarkt weiterhin reibungslos funktioniert, unsere Grenzen und Lieferketten offen bleiben und die von unseren Bürgerinnen und Bürgern benötigten Produkte und Dienstleistungen nach wie vor verfügbar sind. Aber wir müssen besser aufgestellt sein, um die nächste Krise vorherzusehen und darauf zu reagieren. Im Gegensatz zu improvisierten Ad-hoc-Maßnahmen bietet das Notfallinstrument für den Binnenmarkt eine strukturelle Lösung, wenn es gilt, den freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr in schwierigen Zeiten zu sichern. Das SMEI wird für eine bessere Koordinierung mit den Mitgliedstaaten sorgen. Es wird einen Beitrag zur Prävention und Begrenzung der Auswirkungen einer potenziellen Krise auf unsere Industrie und Wirtschaft leisten und Europa Instrumente an die Hand geben, über die unsere globalen Partner bereits verfügen, wir jedoch nicht.“

Das Notfallinstrument für den Binnenmarkt ergänzt andere einschlägige Legislativmaßnahmen der EU wie das Katastrophenschutzverfahren der Union sowie EU-Vorschriften für bestimmte Sektoren, Lieferketten oder Produkte wie Gesundheit, Halbleiter oder Ernährungssicherheit, die bereits gezielte Krisenreaktionsmaßnahmen vorsehen. Es schafft einen ausgewogenen Rahmen für das Krisenmanagement und dient dazu, verschiedene Bedrohungen für den Binnenmarkt zu ermitteln und dessen reibungsloses Funktionieren durch folgende Maßnahmen zu gewährleisten:

  • Schaffung einer Krisengovernance-Architektur für den Binnenmarkt: Mit einem neuen Mechanismus soll der Binnenmarkt überwacht werden, um unterschiedliche Risikoniveaus zu ermitteln und eine angemessene Reaktion zu koordinieren, die mehrere Phasen – Eventualfallmodus, Überwachungsmodus und Notfallmodus – umfasst. Zunächst ermöglicht es der Rahmen für die Eventualfallplanung der Kommission und den Mitgliedstaaten, ein Koordinierungs- und Kommunikationsnetz für eine verstärkte Vorsorge einzurichten. In einem nächsten Schritt kann die Kommission den Überwachungsmodus aktivieren, wenn eine Gefährdung für den Binnenmarkt ausgemacht wird. Im Falle einer Krise mit weitreichenden Auswirkungen auf den Binnenmarkt kann der Rat schließlich den Notfallmodus aktivieren. Es wird eine aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten bestehende Beratungsgruppe eingesetzt, die eine bestimmte Situation bewerten und Empfehlungen zu den für eine Reaktion geeignetsten Maßnahmen abgibt. Die Gruppe wird im gesamten Prozess eine wesentliche Rolle spielen.
  • Vorlage von Vorschlägen für neue Maßnahmen gegen Bedrohungen für den Binnenmarkt: Im Überwachungsmodus würden sich Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission darauf konzentrieren, die Lieferketten für bestimmte strategisch wichtige Waren und Dienstleistungen zu überwachen und strategische Reserven in diesen Bereichen aufzubauen. Bei Aktivierung des Notfallmodus wird die Freizügigkeit im Binnenmarkt durch eine schwarze Liste verbotener Beschränkungen und generell durch eine verstärkte und rasche Überprüfung einseitiger Beschränkungen aufrechterhalten. Die Kommission kann den Mitgliedstaaten auch empfehlen, die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren durch den Ausbau oder die Umwidmung von Produktionslinien oder beschleunigte Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Schließlich kann sie den Mitgliedstaaten empfehlen, die während der Überwachungsphase aufgebauten strategischen Reserven gezielt zu verteilen. Durch neue Vorschriften wird ferner dafür gesorgt, dass die Kommission relevante Waren und Dienstleistungen im Namen der Mitgliedstaaten sowohl im Überwachungs- als auch im Notfallmodus einfacher beschaffen kann.
  • Genehmigung von als letztes Mittel einzusetzenden Maßnahmen in einem Notfall: Unter außergewöhnlichen Umständen und nur wenn der Notfallmodus aktiviert wurde, kann die Kommission auch Instrumente einsetzen, für die eine gesonderte Aktivierung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Kommission gezielte Auskunftsersuchen an die Wirtschaftsteilnehmer richten, deren Beantwortung für verbindlich erklärt werden kann. Sie kann sie auch auffordern, vorrangige Bestellungen für krisenrelevante Produkte anzunehmen. Die Unternehmen müssen diese entweder annehmen oder die deren Ablehnung rechtfertigenden schwerwiegenden Gründe erläutern. Darüber hinaus können dank einer schnelleren Prüfung und Zulassung – auch im Wege der Konformitätsbewertung – bestimmte Produkte rascher in Verkehr gebracht werden, sodass deren Verfügbarkeit in Notfällen gesichert sein wird. Die diesbezüglichen Vorschriften sind in gleichzeitig mit der SMEI-Verordnung erarbeiteten gesonderten Vorschlägen – nämlich in einem Vorschlag für eine Verordnung und in einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung einer Reihe produktspezifischer Regelungen – festgelegt.

Nächste Schritte

Diese Vorschläge werden jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert. Nach der Annahme durch die gesetzgebenden Organe werden die Verordnungen am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Quelle: EU-Kommission