EU-Recht - 6. Oktober 2023

Neuer EU-Standard zur Bekämpfung von Grünfärberei an den Anleihemärkten

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 05.10.2023

  • Weltweit erster Standard für die Definition von grünen Anleihen
  • Emittenten, die sich an den Standard halten, bekennen sich auch zu Plänen für den grünen Wandel
  • Regelungen umfassen auch externe Bewertungen europäischer Grüner Anleihen

Am 05.10.2023 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments einen neuen freiwilligen Standard für die Verwendung der Kennzeichnung „europäische grüne Anleihen” gebilligt, die erste ihrer Art weltweit.

Die Verordnung, die mit 418 Ja-Stimmen gegen 79 Nein-Stimmen bei 72 Enthaltungen angenommen wurde, legt einheitliche Standards für Emittenten fest, die die Kennzeichnung „europäische grüne Anleihen” für ihre Anleihen verwenden wollen.

Die neuen Standards erlauben es Anlegern, ihr Kapital selbstbewusster in ökologisch nachhaltigere Technologien und Unternehmen zu investieren, und bieten den emittierenden Unternehmen zusätzliche Sicherheit, dass ihre Anleihen für Investoren, die sie in ihr Portfolio aufnehmen wollen, attraktiv ist. Dies wird das Interesse an dieser Art von Finanzprodukten fördern und die EU auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen.

Die Standards stehen im Einklang mit dem Taxonomierahmen der EU, der festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten die EU als ökologisch nachhaltig betrachtet.

Transparenz

Unternehmen, die den Standard bei der Vermarktung einer grünen Anleihe verwenden, müssen offenlegen, wie die Investitionen in die Übergangspläne des Unternehmens insgesamt einfließen. Die Norm verlangt daher, dass sich die Unternehmen allgemein für einen grünen Wandel einsetzen.

Die Offenlegungspflichten, in Formatvorlagen beschrieben, können auch von Unternehmen genutzt werden, die Anleihen emittieren, die noch nicht alle strengen Standards der „europäischen grünen Anleihen“ einhalten können, aber dennoch ihren Anspruch der Nachhaltigkeit signalisieren wollen.

Externe Prüfer

Mit der Verordnung werden ein Registrierungssystem und einem Aufsichtsrahmen für externe Bewerter europäischer grüner Anleihen geschaffen – die unabhängigen Stellen, die für die Bewertung der Einhaltung der Standards zuständig sind. Sie sieht auch vor, dass tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die externe Bewerter betreffen können, ordnungsgemäß ermittelt, behoben oder gehandhabt und auf transparente Weise offengelegt werden.

Flexibilität

Bis der Taxonomierahmen vollständig einsatzbereit ist, müssten die Emittenten einer europäischen grünen Anleihe sicherstellen, dass mindestens 85 % der durch die Anleihe aufgenommenen Mittel für Wirtschaftstätigkeiten verwendet werden, die mit der EU-Taxonomie-Verordnung in Einklang stehen. Die übrigen 15 % können anderen wirtschaftlichen Aktivitäten zugeordnet werden, vorausgesetzt, der Emittent erfüllt die Anforderungen, klar darzulegen, wohin diese Investitionen fließen sollen.

Quelle: EU-Parlament