EU-Recht - 20. Dezember 2019

Neue Regeln machen EU-weites Crowdfunding einfacher

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.12.2019

Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich am Abend des 18.12.2019 vorläufig auf gemeinsame europäische Regeln für das Crowdfunding verständigt. Crowdfunding verbessert den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für Start-ups und andere Kleinunternehmen. Die Kommission hatte den Vorschlag 2018 als wichtigen Baustein der Kapitalmarktunion vorgelegt.

Über Crowdfunding kann ein Start-up sein Projekt auf einer Online-Plattform präsentieren und um Unterstützung in Form eines Darlehens („Peer-to-Peer-Kredite“) oder in Form von Eigenkapital bitten. Anleger erhalten eine finanzielle Rendite für ihre Investitionen.

Derzeit ist es für viele Plattformen schwierig, in andere EU-Länder zu expandieren. Daher ist Crowdfunding in der EU im Vergleich zu anderen großen Volkswirtschaften der Welt unterentwickelt, und der EU-Markt ist zersplittert. Eine der größten Hürden ist das Fehlen gemeinsamer EU-weiter Vorschriften. Dies führt zu erheblichen Befolgungs- und Betriebskosten und verhindert, dass Crowdfunding-Plattformen grenzüberschreitend expandieren.

Mit der heutigen Einigung wird es für Crowdfunding-Plattformen einfacher, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten und den Zugang zu dieser innovativen Finanzierungsform für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu verbessern. Nach ihrer endgültigen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat wird die vorgeschlagene Verordnung dafür sorgen, dass die Plattformen auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks in der EU arbeiten können. Anleger auf Crowdfunding-Plattformen werden durch klare Regeln für die Offenlegung von Informationen, für die Governance und für das Risikomanagement und durch eine kohärente Beaufsichtigung geschützt.