EU-Recht - 10. September 2021

Neue Regeln in Kraft: Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck werden verschärft

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 09.09.2021

Die Ausfuhren von Gütern und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können, müssen künftig schärfer kontrolliert werden. Damit können auch Verstöße gegen die Menschenrechte im Zusammenhang mit bestimmten Technologien für digitale Überwachung besser verhindert werden. Die entsprechende neue EU-Ausfuhrkontrollverordnung ist am 09.09.2021 in Kraft getreten. „Wir müssen besser auf neu auftretende Bedrohungen in einer zunehmend instabilen Welt reagieren können. Das bedeutet, dass wir Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich Technologien für digitale Überwachung, die für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können, besser im Blick haben müssen“, so der Exekutiv-Vizepräsident und EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Dank dieser neuen EU-Vorschriften werden die EU-Länder nun noch enger untereinander und mit Verbündeten in Bezug auf potenzielle Sicherheitsrisiken zusammenarbeiten, die sich aus Biotechnologie, künstlicher Intelligenz und anderen neuen Technologien ergeben.“

Die neue Ausfuhrkontrollverordnung ersetzt die Verordnung von 2009 und stärkt die Fähigkeit der EU, auf neue Sicherheitsrisiken und neu entstehende Technologien zu reagieren. Der neue Rahmen ermöglicht es der EU, wichtige Maßnahmen zu ergreifen, um Fachwissen zu bündeln und besondere Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Cyber-Überwachung (hierzu werden noch Leitlinien für die Sorgfaltspflicht ausgearbeitet), aber auch bei neu entstehenden Technologien mit doppeltem Verwendungszweck in Bereichen wie Biotechnologie, künstliche Intelligenz oder fortgeschrittene Rechensysteme.

Mit der Verordnung wird für mehr Transparenz gesorgt, indem das Maß an Konsultationen und Berichterstattung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission erhöht wird und indem die Entwicklung einer neuen EU-Plattform zur elektronischen Genehmigung vorangetrieben wird, die bereits in vier EU-Mitgliedstaaten erprobt wurde.

Sie liefert auch eine Rechtsgrundlage für Maßnahmen der EU auf multilateraler, plurilateraler und bilateraler Ebene – in Anerkennung der Tatsache, dass die Wirksamkeit der Kontrollen von der Mitarbeit der größten Technologiehersteller abhängt – und baut auf dem bestehenden multilateralen Rahmen für Ausfuhrkontrollen auf, dem Wassenaar-Arrangement, das die Grundlage für viele Beschränkungen bildet, die durch die Verordnung auf EU-Ebene eingeführt werden.

Quelle: EU-Kommission