EU-Recht - 15. Juni 2023

Nachhaltige Finanzen: EU-Kommission macht neue Vorschläge für EU-Taxonomie und ESG-Kriterien

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 13.06.2023

Die EU-Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt, um auf der EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen aufzubauen und diese zu stärken. Der Übergang zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bis 2050 bietet neue Chancen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU. Das wachsende Volumen nachhaltiger Investitionen zeigt, dass bereits viele Unternehmen und Investoren einen nachhaltigen Weg eingeschlagen haben. Allerdings stehen sie bei diesem Übergang auch vor Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, neuen Offenlegungs- und Meldepflichten nachzukommen. Finanzkommissarin Mairead McGuinness sagte: „Das Fundament des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen steht. Jetzt gilt es, darauf aufzubauen. Heute gehen wir neue Schritte, um die EU-Taxonomie weiterzuentwickeln. Und wir sorgen für mehr Transparenz und Integrität auf dem Markt, indem wir die Tätigkeit von ESG-Ratingagenturen regeln. Unsere oberste Priorität ist es, die Nutzbarkeit und Kohärenz des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen zu verbessern. Außerdem müssen wir das gesamte Potenzial der Nachhaltigkeitsfinanzierung erschließen, damit alle Unternehmen – egal, wo sie heute stehen – adäquate Instrumente und Unterstützung für ihre Nachhaltigkeitswende erhalten können.“

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für Wirtschaft fügte hinzu: „Die EU hat im Laufe der Jahre für ein nachhaltiges Finanzwesen eine Menge bewirkt. Heute gehen wir einen weiteren Schritt, um das regulatorische Umfeld zu vollenden und so die dringend benötigten Investitionen für ein nachhaltiges Wachstum zu unterstützen. Wichtig ist, dass die Vorschriften und Instrumente kohärent, benutzerfreundlich und praxistauglich sind. Zugleich wollen wir sicherstellen, dass alle Unternehmen Finanzierungsmittel erhalten können, um in die Nachhaltigkeitswende zu investieren. Dies ist auch wichtig, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und der europäischen Wirtschaft zu steigern und den Klimawandel zu bekämpfen.“

Zusammenfassung der Vorschläge

Mit dem heute vorgelegten Paket soll sichergestellt werden, dass die EU-Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen weiterhin die Unternehmen und den Finanzsektor unterstützt und gleichzeitig die private Finanzierung von Übergangsprojekten und -technologien fördert. Insbesondere nimmt die Kommission heute zusätzliche Tätigkeiten in die EU-Taxonomie auf und schlägt neue Vorschriften für Anbieter von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vor, die die Transparenz auf dem Markt für nachhaltige Investitionen erhöhen werden. Mit dem Paket soll sichergestellt werden, dass der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen Unternehmen zugutekommt, die in ihren Übergang zur Nachhaltigkeit investieren wollen. Zudem soll das Paket die Nutzung des Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen erleichtern und dabei weiterhin einen wirksamen Beitrag zu den Zielen des europäischen Grünen Deals leisten.

Quelle: EU-Kommission