Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung - 14. Februar 2024

Nachbesserung erforderlich: Betreuer- und Vormündervergütung (VBVG)

BRAK, Mitteilung vom 14.02.2024

BRAK gibt Stellungnahme zum Fragenkatalog des BMJ zur Situation der Verfahrenspfleger ab

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist verpflichtet, das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren. Um Praxiserkenntnisse zu erhalten, hat das BMJ einen Fragenkatalog zur Situation der Verfahrenspfleger erstellt und unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) um Mitwirkung gebeten. Dieser Bitte kam die BRAK mit einer Stellungnahme nach.

Bislang erhalten Rechtsanwälte nach dem VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz – VBVG) in der Regel 39,00 Euro pro Stunde. In der BRAK-Stellungnahme werden konkrete Vorschläge zu einer möglichen künftigen Abrechnung unterbreitet, die sicherstellen würden, dass die Tätigkeit als Verfahrenspfleger auch für Anwälte wieder attraktiv und vor allem auskömmlich wird.

Mit der Stellungnahme hat die BRAK auch zahlreiche Rückmeldungen aus der Anwaltschaft aufgegriffen, denen zufolge das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsorganisationsgesetz und die damit verbundenen Registrierungsvoraussetzungen für Rechtsanwälte als Betreuer als überzogen empfunden werden und auf Ablehnung stoßen. Die BRAK fordert daher eine Nachbesserung des Gesetzes, um die für die Anwaltschaft durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) anlasslos entstandenen Härten zügig zu beseitigen.

Quelle: BRAK