EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.08.2023
Batterien sollen in der EU künftig langlebiger sein – und einfach austauschbar. Dafür sorgen die neuen EU-Vorschriften, die am 17.08.2023 in Kraft treten. Sie stellen sicher, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden. Ab 2025 werden schrittweise Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz, die Materialverwertung und den recycelten Inhalt eingeführt. Alle gesammelten Altbatterien müssen recycelt werden, damit hohe Verwertungsniveaus erreicht werden. Das gilt insbesondere für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel.
Im Einklang mit den Kreislaufzielen des Europäischen Grünen Deals ist die neue Batterieverordnung die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind.
Batterie-Recycling als Schlüsseltechnologie
Batterien sind eine Schlüsseltechnologie, um den grünen Wandel voranzutreiben, nachhaltige Mobilität zu unterstützen und zur Klimaneutralität bis 2050 beizutragen. Die schrittweise eingeführten Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz sollen gewährleisten, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und der Wirtschaft wieder zugeführt werden.
Längere Produkt-Lebensdauer, weniger Abfälle
Ab 2027 werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage sein, die Gerätebatterien in ihren elektronischen Produkten zu jedem Zeitpunkt des Lebenszyklus zu entfernen und zu ersetzen. Dies wird die Lebensdauer dieser Produkte vor ihrer Entsorgung verlängern, die Wiederverwendung fördern und zur Verringerung von Abfällen beitragen. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Batterien zu helfen, werden die wichtigsten Daten auf einem Etikett angegeben. Ein QR-Code ermöglicht den Zugang zu einem digitalen Pass mit detaillierten Informationen zu jeder Batterie, die entlang der Wertschöpfungskette dazu beitragen werden, die Kreislaufwirtschaft für Batterien zu verwirklichen.
Unternehmen müssen soziale und ökologische Risiken angehen
Nach den Sorgfaltspflichten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Beschaffung, der Verarbeitung und dem Handel von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und Naturgraphit erkennen und angehen. Der erwartete massive Anstieg der Nachfrage nach Batterien in der EU sollte nicht zu einer Zunahme von Umwelt- und Sozialrisiken beitragen.
Die nächsten Schritte
Die Arbeiten werden sich nun auf die Anwendung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und die Ausarbeitung von Sekundärrechtsakten (Durchführungs- und delegierte Rechtsakte) konzentrieren, die detailliertere Vorschriften enthalten.
Quelle: EU-Kommission