EU-Recht - 6. März 2020

Konsultation zur Entgelttransparenz

Die EU-Kommission hat eine bis zum 28.05.2020 andauernde Konsultation zur Entgelttransparenz eingeleitet. Um das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abzubauen (derzeit EU-weit durchschnittlich 16 %), sollen mit Hilfe transparenter Informationen über das Lohn- und Gehaltsniveau geschlechtsspezifische Benachteiligungen deutlicher sichtbar und Forderungen nach gleicher Entlohnung leichter durchsetzbar gemacht werden. Die EU-Kommission bittet um Feedback u. a. […]

Die EU-Kommission hat eine bis zum 28.05.2020 andauernde
Konsultation
zur Entgelttransparenz eingeleitet. Um das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abzubauen (derzeit EU-weit durchschnittlich 16 %), sollen mit Hilfe transparenter Informationen über das Lohn- und Gehaltsniveau geschlechtsspezifische Benachteiligungen deutlicher sichtbar und Forderungen nach gleicher Entlohnung leichter durchsetzbar gemacht werden.

Die EU-Kommission bittet um Feedback u. a. zu Erfahrungen und Einstellungen in Bezug auf Entgeltdiskriminierung, zur Ausgestaltung der künftigen Initiative, zu Modalitäten der Entgelt-Berichterstattung oder zu Entgelt-Audits.

Die Konsultationsergebnisse werden in einen Richtlinienvorschlag einfließen, den die EU-Kommission im 4. Quartal 2020 vorlegen will.

Hintergrund

Das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU liegt bei durchschnittlich 16 %. Die EU-Kommission hatte bereits in 2014
Empfehlungen zur Entgelttransparenz
vorgelegt und die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, mindestens eine Empfehlung umzusetzen. Laut einem Bericht aus 2017 haben die EU- Mitgliedstaaten die Empfehlungen nicht einheitlich umgesetzt bzw. fehlen in einer nicht unerheblichen Zahl von Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz völlig.

In ihren politischen Leitlinien hatte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, verbindliche Entgelttransparenzmaßnahmen einzuführen.