Überprüfung der Richtlinie über die Nichtfinanzberichterstattung (NFRD) - 21. Februar 2020

Kommission startet Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.02.2020

Für die Ausrichtung der EU-Wirtschaft auf eine nachhaltige Zukunft werden Unternehmen und Finanzinstitute mit ihren Klima- und Umweltdaten offener umgehen müssen, damit die Anleger umfassend über die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen informiert sind. Die Kommission hat am 20. Februar 2020 eine öffentliche Konsultation zur
Überprüfung der Richtlinie über die Nichtfinanzberichterstattung (NFRD)
eingeleitet. Nach EU-Recht müssen Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Angaben zu den sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit offenlegen.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft in Dienst der Menschen, sagte:

„Unser Wandel zu einer kohlenstoffneutralen Wirtschaft bedeutet, dass die Menschen mehr Informationen von den Unternehmen benötigen, in die sie investieren. Beim heutigen Stand der Dinge gibt es derzeit eine Lücke in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen Finanzsystem behindert. Der Bedarf der Investoren an Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen wächst schneller als jede Verbesserung der Unternehmensberichterstattung. Wir begrüßen daher alle Ansichten darüber, wie diese Richtlinie verbessert werden kann.“

Die Konsultation wird Meinungen aus der gesamten EU zu verschiedenen möglichen Reformen oder Verbesserungen der Richtlinie sammeln. In der Mitteilung über den
europäischen Grünen Deal
und dem
Investitionsplan zum Grünen Deal
hat sich die EU-Kommission verpflichtet, die NFRD im Jahr 2020 zu überprüfen. Um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu erreichen, sind zusätzliche Investitionen in allen Wirtschaftssektoren erforderlich, von denen der Großteil aus dem Privatsektor kommen muss. Die Überarbeitung dieser Richtlinie soll die Unternehmenstransparenz und die Bereitstellung von besser vergleichbaren und relevanten Informationen über nachhaltige Geschäftsaktivitäten für alle Interessengruppen stärken.

Das Feedback aus der öffentlichen Konsultation wird in die Folgenabschätzung der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie einfließen. Die Konsultation läuft bis zum 28. April 2020.