EU-Recht - 1. Juli 2020

Kollektiver Rechtsschutz: Mitgliedstaaten einigen sich auf Verbandsklagen auf europäische Art

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.06.2020

Der Rat hat am 30.06.2020 die vorläufige Einigung mit dem Parlament auf neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe bestätigt. Die Kommission begrüßte die Einigung als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte. „Diese Richtlinie war unsere Antwort auf grenzüberschreitende Verletzungen der Verbraucherrechte durch unehrliche Unternehmen. Die Verbraucher hatten nicht die richtigen Instrumente, um Gerechtigkeit zu suchen – bis jetzt. Ich freue mich sehr, dass diese neuen Regeln die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen werden, ihre Kräfte zu bündeln und ihre Chancen selbst bei Streitigkeiten mit den heutigen Goliaths auszugleichen“, so Kommissionvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz.

Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben. Von nun an wird es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben.

So werden beispielsweise in einem Szenario wie dem Abgasskandal die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken wie irreführender Werbung durch Automobilhersteller, die gegen den Rechtsrahmen der Union für die Typgenehmigung von Fahrzeugen oder Umweltauflagen verstoßen, durch Verbandsklagen gemäß dieser Richtlinie kollektiv Entschädigungen erwirken können. Dieser kollektive Rechtsschutz war im Unionsrecht bislang nicht vorgesehen.

Dieses Modell verfügt über stabile Schutzmechanismen und unterscheidet sich deutlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Dieses neue System wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, und zugleich dem Risiko missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen entgegenwirken.

Die
Richtlinie über Verbandsklagen
ist Teil des “
New Deal for Consumers
„, der im April 2018 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, um einen stärkeren Verbraucherschutz in der EU zu gewährleisten. Sie umfasst stärkere Verbraucherrechte im Internet, Instrumente zur Durchsetzung von Rechten und Entschädigungen, Strafen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht und verbesserte Geschäftsbedingungen.