CO2-Ausstoß verbindlich senken - 15. November 2019

Klimaschutzgesetz im Bundestag beschlossen

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 15.11.2019

Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Dafür hat die Bundesregierung ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht – und damit als erste Regierung weltweit ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Dem bereits im Oktober vom Kabinett beschlossenen Gesetz hat nun auch der Bundestag zugestimmt.

„Klimaschutz wird endlich gesetzlich verankert“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze nach der Beschlussfassung im Bundestag.

Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise zu mindern, dabei um mindestens 55 Prozent bis zum Zieljahr 2030. Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Auch dieses Ziel steht klar im Gesetz.

Klimaschutzpaket Schritt für Schritt umsetzen

Schritt für Schritt werde nun das ganze Klimaschutzpaket im Parlament verabschiedet. Das stelle sicher, dass Deutschland die Klimaschutzziele erreicht, so die Bundesumweltministerin.

  • Zusätzlich zum Klimaschutzgesetz hat der Bundestag zwei weitere Gesetze aus dem
    Klimaschutzprogramm
    verabschiedet: Ab 2020 gibt es eine neue Steuerförderung für die Gebäudesanierung, die Senkung der Mehrwertsteuer für
    billigere Bahntickets
    , eine
    höhere Flugsteuer
    und Entlastungen für Fernpendler. Eine
    Wohngelderhöhung
    für einkommensschwächere Mieter hat das Kabinett am 13. November beschlossen. Beim Klimaschutz sollen alle mitmachen. Deshalb muss er sozialverträglich gestaltet sein.

Klare Emissionsziele für alle Sektoren

Das Klimaschutzgesetz zeigt erstmals auf, wie viel CO2 jeder Sektor noch ausstoßen darf. Die Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den einzelnen Sektoren zu sorgen – also in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Gebäudebereich, im Verkehr, in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Abfallwirtschaft.

Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, steuert die Bundesregierung umgehend nach. Das zuständige Ministerium muss innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Vor Beschluss der Bundesregierung über Maßnahmen zur Nachsteuerung prüft der Expertenrat die zugrunde liegenden Annahmen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Emissionsminderung in den Sektoren und damit das Klimaziel weiter zu erreichen.

Transparente und laufende Erfolgskontrolle

Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung des Gesetzes auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Sektoren werden jährlich vom Umweltbundesamt ermittelt und im März des Folgejahres veröffentlicht.

Die Fortschritte werden dann durch einen unabhängigen Expertenrat begleitet. Er prüft und bewertet die jährlichen Emissionsdaten des Umweltbundesamtes und berichtet der Bundesregierung und dem Bundestag. Insgesamt umfasst der Expertenrat fünf Sachverständige, darunter zwei Klimawissenschaftler, einen Experten für soziale Fragen, einen Umwelt- und Nachhaltigkeitsexperten und einen Wirtschaftssachverständigen.

Bundesverwaltung will bis 2030 klimaneutral werden

Der Bund geht zudem selbst voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Die Bundesverwaltung soll bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral organisiert werden.