EU-Recht - 11. November 2019

Kapitalmarktunion: Rat verabschiedet Gesetzesreformen

Rat der EU, Pressemitteilung vom 08.11.2019

Als Beitrag zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion hat der Rat am 08.11.2019 eine Reihe von Gesetzesreformen verabschiedet. Diese umfassen

  • die Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten als Beitrag zu einem nachhaltigen Finanzwesen,
  • Transparenzpflichten für nachhaltige Investitionen,
  • einen neuen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen,
  • einen harmonisierten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen sowie
  • Vorschriften zur Förderung des Zugangs zu KMU-Wachstumsmärkten.

Alle Texte werden in der Woche vom 25. November in Straßburg unterzeichnet und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Nachhaltiges Finanzwesen

Der Rat hat zwei Verordnungen angenommen, durch die das Finanzwesen „grüner“ und besser auf die Ziele des Übereinkommens von Paris über den Klimawandel abgestimmt werden soll.

Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt: Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

Mit der zweiten Reform werden neue Arten von Referenzwerten eingeführt, die nähere Auskunft über den CO2-Fußabdruck eines Anlageportfolios geben sollen: die EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel, mit denen der CO2-Fußabdruck eines Standard-Anlageportfolios verringert werden soll, und die auf das Übereinkommen von Paris abgestimmten EU-Referenzwerte, die das ehrgeizigere Ziel verfolgen, nur Komponenten auszuwählen, die zur Verwirklichung des im Klimaschutzübereinkommens festgelegten 2°C-Ziels beitragen.

Wertpapierfirmen

Das am 08.11.2019 verabschiedete Maßnahmenpaket enthält neue Aufsichtsanforderungen und ?regelungen für Wertpapierfirmen. Mit der Reform werden die Anforderungen unter Wahrung der Finanzstabilität an die Risikoprofile und Geschäftsmodelle der Firmen angepasst.

Die größten Firmen, die als systemrelevant eingestuft werden, werden den für Banken geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen vollständig unterliegen und als Kreditinstitute beaufsichtigt werden, während für kleinere Firmen ein neues maßgeschneidertes System mit speziellen Aufsichtsanforderungen gelten wird.

Gedeckte Schuldverschreibungen

Der Rat hat eine Reihe neuer Vorschriften über harmonisierte Produktanforderungen und die Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen angenommen, um ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten. Dieser Rahmen enthält auch eine gemeinsame Definition für den Erhalt des Gütesiegels „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und die Gewährung einer günstigeren Behandlung im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung. Ein harmonisierter Regelungsrahmen würde eine stabile Finanzierungsquelle für Kreditinstitute bieten, die dadurch besser in der Lage wären, erschwingliche Hypothekendarlehen für Verbraucher und Unternehmen auszureichen und den Anlegern sichere Alternativanlagen anzubieten.

Gedeckte Schuldverschreibungen sind von einem Kreditinstitut begebene Finanzinstrumente, die durch einen gesonderten Pool von Vermögenswerten – typischerweise Hypotheken oder öffentliche Schuldtitel – besichert sind, auf den die Anleger im Fall der Insolvenz des Emittenten einen bevorrechtigten Zugriff haben. Gedeckte Schuldverschreibungen sind eine effiziente Finanzierungsquelle für die Wirtschaft, die Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit bietet.

KMU-Wachstumsmärkte

Der Rat hat einen neuen Rahmen angenommen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen zu erleichtern. Der Rahmen betrifft insbesondere den Zugang zu „KMU-Wachstumsmärkten“, eine kürzlich eingeführte Kategorie von Handelsplätzen für kleine Emittenten.

Der Vorschlag beinhaltet Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Prospektverordnung, mit denen die Pflichten von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten unter Wahrung der Marktintegrität und des Anlegerschutzes verhältnismäßiger gestaltet werden sollen.