Kohleausstieg - 29. August 2019

Kabinett beschließt Strukturstärkungsgesetz

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.08.2019

Der Bund unterstützt den Strukturwandel in den Kohleregionen bis 2038 mit bis zu 40 Milliarden Euro. Ziel ist es, den Kohleregionen im Zuge des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohle neue Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft mit hochwertiger Beschäftigung zu eröffnen.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung der betroffenen Regionen. Es gewährt finanzielle Hilfen für Investitionen und weitere Maßnahmen bis 2038. Spätestens dann soll der Kohleausstieg vollzogen sein.

Auch die Allgemeinheit profitiert

Grundlage bilden die im Frühjahr dieses Jahres vorgelegten Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und die daraus von der Bundesregierung extrahierten Eckpunkte. Kern des Gedankens ist es, die betroffenen Regionen die Last der Veränderungen nicht allein tragen zu lassen. Schließlich profitieren alle Menschen bundesweit vom für den Klima- und Naturschutz so wichtigen Kohleausstieg.

Für besonders bedeutsame Investitionen erhalten die Braunkohlereviere bis 2038 vom Bund Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro. Die Mittel teilen sich auf in 43 Prozent für das Lausitzer Revier, 37 Prozent für das Rheinische Revier und 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier. Sie können von den Ländern genutzt werden, um dort in wirtschaftsnahe Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr, Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder Umweltschutz und Landschaftspflege zu investieren. Die Länder leisten hierbei den durch das Grundgesetz vorgeschriebenen Eigenanteil. Nach dem Vorbild der EU-Regionalpolitik werden die Finanzhilfen in mehrjährige Förderperioden aufgeteilt.

Mittelverwaltung wird überprüft

Der Bund ist berechtigt und verpflichtet, die Mittelverwendung durch die Länder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Dies gilt vor allem mit Blick auf die Erreichung des Hauptziels: Die Kompensation wegfallender Wertschöpfung und Arbeitsplätze.

Mit gut einer Milliarde Euro können außerdem strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt eine Förderung erfahren. Förderfähig sind hier neben Helmstedt Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken.

Forschungs- und Förderprogramme geplant

Darüber hinaus investiert der Bund 26 Milliarden Euro in Forschungs- und sonstige Förderprogramme vor Ort und unterstützt damit die Regionen. Geplant ist die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen in den Revieren an. dadurch sollen bis zu 5.000 Arbeitsplätze erhalten beziehungsweise neu geschaffen werden. Zudem soll die Verkehrsinfrastruktur stärker und schneller verbessert werden.

Auch Planungsbeschleunigung vorgesehen

Es werden zunächst besonders relevante und damit prioritäre Projekte realisiert. Diese haben die Länder in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesministerien bereits ausgemacht. Auch Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung sind vorgesehen.

Modellregionen fördern

Ergänzend wird die Bundesregierung die Braunkohlereviere als Modellregionen fördern. Herauszustellen sind dabei ihre treibhausneutrale, ressourceneffiziente und nachhaltige Entwicklung.