BRAK, Mitteilung vom 30.01.2020
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz 2020) vorgelegt. Das Gesetz enthält Regelungen zur Entschädigung von gerichtlich bestellten Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern sowie von ehrenamtlichen Richtern und Zeugen. Mit dem Entwurf sollen vor allem die Vergütungssätze angepasst werden. Daneben sollen strukturelle Änderungen u.a. das Abrechnungsverfahren erleichtern.
Darüber hinaus soll – in Anlehnung an die Erhöhung der Kilometerpauschale für Sachverständige auch die Kilometerpauschale für Rechtsanwälte (Nr. 7003 VV RVG-E) und Notare (Nr. 32006 KV GNotKG-E) von 0,30 Euro auf 0,42 Euro erhöht werden. Damit sollen insbesondere die gestiegenen Anschaffungs- und Betriebskosten für Pkws zumindest teilweise kompensiert werden.