EU-Recht - 3. April 2024

Instant Payments Verordnung veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 03.04.2024

Am 19.03.2024 wurde die Instant Payment Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 und die Verordnung (EU) 2021/1230 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union abändert.

Ziel der EU-Gesetzgeber ist es, dass der Massenzahlungsverkehr in Europa künftig auf individuelle Zahlungen in Echtzeit (Instant Payments) basiert. Instant Payments müssen innerhalb von 10 Sekunden auf das Empfängerkonto eingehen.

Das Gesetz schreibt die strukturelle und preisliche Gleichstellung von Instant Payment mit normalen SEPA-Überweisungen vor. Banken- und Kreditinstitute werden verpflichtet, über alle Schnittstellen Instant Payment anzubieten, über die sie auch klassische SEPA-Überweisung anbieten. Bieten Banken SEPA-Sammelüberweisungen an, müssen sie künftig auch Sammelüberweisungen für Instant Payment anbieten. Für Instant Payments dürfen künftig keine höheren Entgelte als für klassische SEPA-Überweisungen verlangt werden.

Nach der Instant Payment Verordnung ist die Bank des Zahlers ab dem 09.10.2025 bei jeder Überweisung (instant oder normal) verpflichtet zu überprüfen, ob die IBAN des Zahlungsempfängers zu dem Namen des angeblichen Zahlungsempfängers passt. Bei Unstimmigkeiten ist das Ergebnis dem Auftraggeber zurückzuspielen, so dass er von der Überweisung Abstand nehmen oder sie auf eigenes Risiko freigeben kann. Dieser Service muss von den Banken kostenfrei angeboten werden, kann aber von den Bankkunden deaktiviert bzw. reaktiviert werden. Darüber hinaus muss der sogenannte IBAN-Name-Check über alle Kanäle angeboten werden, über die Überweisungen ausgelöst werden können.

Die Verpflichtung zu Instant Payments wird schrittweise erfolgen: Empfangen von Instant Payments innerhalb des Euroraums (09.01.2025), Senden von Instant Payments innerhalb des Euroraums (09.10.2025), Empfangen von EUR-IPs außerhalb des Euroraums (09.01.2027) und Senden von EUR-IPs außerhalb des Euroraums (09.07.2027).

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel