Einbußen durch Ukrainekrieg - 14. Juli 2022

Hilfen für Landwirte beschlossen

Bundesregierung, Mitteilung vom 13.07.2022

Agrarbetriebe in Deutschland, die von den Folgen des Ukrainekrieges stark betroffen sind, will die Bundesregierung finanziell unterstützen. Dafür stehen 180 Millionen Euro bereit. Die Hilfe soll unbürokratisch und zeitnah ausgezahlt werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Die Bundesregierung will Landwirtinnen und Landwirte in Agrarsektoren, die von den Folgen des Ukrainekrieges am stärksten betroffen sind, finanziell entlasten. Insgesamt 180 Millionen Euro stehen für entsprechende Beihilfen bereit. Davon sind 60 Millionen Euro EU-Mittel, weitere 120 Millionen Euro kommen aus dem Bundeshaushalt.

Es sind zwei Hilfsmaßnahmen geplant: eine Anpassungsbeihilfe, die jetzt im Bundeskabinett beschlossen wurde, und eine Kleinbeihilfe, die noch in Arbeit ist. Die Förderung soll sich auf die besonders belastete Nahrungsmittelproduktion konzentrieren und somit auch einen Beitrag zu Ernährungssicherheit leisten.

Die EU-Kommission stellte am 23. März 2022 eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für den Agrarsektor in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die Auswirkungen des Ukrainekrieges abzumildern. Auf Deutschland entfällt ein Anteil in Höhe von rund 60 Millionen Euro.

Zielgerichtete und unbürokratische Hilfe

Mit den insgesamt 180 Millionen Euro sollen Betriebe in den Sektoren der Nahrungsmittelproduktion unterstützt werden, in denen Gewinneinbußen infolge des Ukrainekrieges zu erwarten sind.

Nach Berechnungen des Thünen-Instituts sind das folgende Sektoren:

energieintensive Gartenbaubetriebe mit geschützter Produktion (unter Folie, Glas, Vlies), der Freilandgartenbau, Obstbau, Weinbau, die Hühner- und Putenmast, Schweinemast und Betriebe mit Sauenhaltung. Wegen vergleichbarer Betroffenheit werden zudem Betriebe mit Hopfenanbau, Entenmast, Gänsemast und Ferkelaufzucht berücksichtigt.

Die Höhe der Beihilfe je Sektor ist unterschiedlich – je nach Ausmaß der Marktstörung. Sie soll zielgerichtet und unbürokratisch fließen und ist pro Betrieb auf 15.000 Euro begrenzt.

Anpassungsbeihilfe an Greening-Prämie gebunden

Mit der jetzt beschlossenen Anpassungsbeihilfe werden Betriebe unterstützt, die sich entsprechend EU-Recht einer klima- und umweltfördernden Bewirtschaftung verpflichtet haben. Zum Nachweis dieses Nachhaltigkeitskriteriums wird der Erhalt der sog. Greening-Prämie herangezogen. Beihilfeberechtigt sind also diejenigen Unternehmen, die die Greening-Prämie erhalten oder die Sonderregelungen erfüllen, die als Nachhaltigkeitsleistung gelten. Ebenso Betriebe, die die Anforderungen für die ökologische/biologische Landwirtschaft einhalten.

Der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) liegen die entsprechenden Daten vor, der Kreis der berechtigten Betriebe kann somit unkompliziert bestimmt werden. Die Gelder werden von der SVLFG ohne Antragsverfahren ausgezahlt. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Anbauflächen- und Tierzahlen. Die Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen.

Kleinbeihilfe in Vorbereitung

Betriebe, die ebenfalls zu den betroffenen Agrarsektoren gehören, aber keine Greening-Prämie erhalten, sollen mit einem Kleinbeihilfe-Programm unterstützt werden. Dieses wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit erarbeitet.

Quelle: Bundesregierung