Mieterschutz - 20. September 2019

Hamburg und Brandenburg fordern Reform des Mietrechts

Bundesrat, Mitteilung vom 20.09.2019

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Hamburg und Brandenburg nicht aus, um den starken Anstieg der Mieten in Ballungszentren aufzuhalten und überhöhte Mietpreise zu bekämpfen. Die Länder schlagen daher ein Maßnahmenpaket zur Reform des geltenden Mietrechts vor. Es wurde am 20. September 2019 in die Fachausschüsse überwiesen.

Rückzahlungsansprüche ausweiten

Vermieterinnen und Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, sollen diese künftig nicht erst ab einer entsprechenden Rüge zurückzahlen müssen, sondern rückwirkend von Beginn des Vertragsverhältnisses an. Hamburg und Brandenburg möchten damit ökonomische Fehlanreize für Personen beseitigen, die sich nicht an die Mietpreisbremse halten.

Schärfere Kappungsgrenze

Die sog. Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll von derzeit 15 auf 10 Prozent sinken.

Kündigungsschutz ausweiten

Ausweiten möchten die Länder dagegen die Schonfristregelung bei Kündigung wegen einmaligen Zahlungsverzugs: Sofern der Mietrückstand rechtzeitig ausgeglichen wird, soll die Kündigung unwirksam sein – egal, ob es sich um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung handelt.

Umsetzung der Mietpreisbremse bis 2025

Rechtsverordnungen, die die Länder zur Umsetzung der Mietpreisbremse erlassen, sollen nicht schon Ende 2020 auslaufen, sondern bis 2025 verlängerbar sein.

Ausschüsse beraten Ende September

Nach der Vorstellung in der Plenarsitzung wurde der Gesetzesantrag in die Ausschüsse überwiesen. Diese beraten in der letzten Septemberwoche. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.