Verbraucherschutz - 29. April 2020

Haftungsrecht im Luftverkehr

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.04.2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr vorgelegt (
19/18790
). Damit sollen die Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung angepasst werden. Sie werden laut Entwurf den geänderten Haftungshöchstbeträgen nach dem Montrealer Übereinkommen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 angeglichen. Ebenfalls angepasst werden soll die Gebührenstruktur der „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ beim Bundesamt für Justiz. Damit soll unter anderem Rechtssicherheit bei der gebührenrechtlichen Behandlung von Fällen geschaffen werden, in denen die Schlichtungsstelle ein Verfahren in derselben Angelegenheit für mehrere Beteiligte führt.