Corona-Krise - 12. Juni 2020

Gutscheinregelung für Pauschalreisen – Gesetzentwurf

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.06.2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht vorgelegt (
19/19851
). Darin heißt es, in Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereits getroffenen Regelungen solle eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit eröffnet, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten, der gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Dieser Gutschein, der von staatlicher Seite nur im Hinblick auf die aktuelle COVID-19-Pandemie und zeitlich befristet abgesichert werde, könne nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden.

Durch diese Regelung wird dem Entwurf zufolge ein fairer Interessenausgleich erreicht. Die Reiseveranstalter erhielten die Möglichkeit, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherzustellen. Dem Reisenden entstünden aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da die Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werthaltig bleiben und somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv sind. Zudem seien die Reisenden nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entschieden sie sich dagegen, hätten sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen.

Welche haushälterischen Folgen die Insolvenzabsicherung der Reisegutscheine hat, lasse sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen, heißt es in dem Entwurf. Welche Kosten für Reiseveranstalter und Reisevermittler und für die Verwaltung insgesamt anfallen werden, lasse sich derzeit nicht sicher beurteilen.