Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien - 5. Dezember 2019

Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.12.2019

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (
19/15618
) vorgelegt, mit dem die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, heißt es in dem Gesetz, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 (Az. 1 BvR 673/17 (BGBl. I S. 737)) umgesetzt werden. Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.