Änderung Handwerksordnung - 13. November 2019

Gesetzentwurf zur Meisterpflicht

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.11.2019

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Meisterpflicht im Handwerk eingebracht (
19/14974
). Mit dem Gesetz, das gleich lautend einem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ist (
19/14335
), soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen künftig wieder die Meisterpflicht bestehen. Änderungen aus dem Jahr 2004 würden damit teilweise rückgängig gemacht. „Seit der Novelle 2004 haben sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und grundlegend verändert“, heißt es im „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“. Diese Veränderungen seien so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machten. Außerdem solle mit der Novelle die Ausbildung im Handwerk gestärkt werden, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, um das Handwerk in wirtschaftlicher angespannter Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.